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Die Beckumer JagdordnungVor einigen hundert Jahren ging einmal ein Beckumer Bauer mit seinem Hund auf die Jagd. Es war die Zeit, da beide noch eine gemeinsame Sprache hatten und sich deshalb gut verstanden. Als nun der Bauer an der Emscher ein Wildschwein erlegte und es ans Teilen ging, wollte er das Fleisch behalten und den Hund mit den Knochen abspeisen, weil das auch beim häuslichen Schweineschlachten so üblich sei. Nach der Zeit der Sprachtrennung wussten allerdings die Beckumer nicht mehr, wie es um das größere Recht beim Wildschweinessen bestellt sei. Deshalb wurde noch einmal der Richter Steinweg bemüht, welcher in einem Zusatz zum vormaligen Urteil erläuterte, dass das hündische Vorrecht unstrittig sei. Wenn allerdings der Jagdbegleiter teilen wolle und mit dem Schwanz wedle, könne der Jäger unbesorgt zugreifen. Zeige der Hund jedoch das Gebiss und lasse ein drohendes Knurren hören, müsse der Jägersmann abwarten, ob sein tierischer Begleiter ihm etwas Fleisch übrig lasse oder nicht. Diese Jagdordnung gilt noch heute in der Bauernschaft und erfreut sich großer Beliebtheit. Wolfgang Viehweger |
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